ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Mit Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und der Firma FolienHalle gelten für beide Partner nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen und gelten für alle unsere Offerte und von uns angenommenen Aufträge. Unsere Angebote erfolgen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, immer freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als abgeschlossen. Alle Lieferungen und Leistungen der Firma FolienHalle von Bestellungen, per Fax oder mündlich per Telefon, schriftlich per Post oder Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste, liegen diesen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von der Firma FolienHalle. Die Firma FolienHalle behält sich weiters vor, Sondervereinbarungen nur schriftlich anzuerkennen. Sollten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht oder nur teilweise anerkannt werden, haben wir das Recht vom Verkauf zurückzutreten, ohne dass der Käufer Schadenersatzansprüche geltend machen kann.
Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenüberhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitung bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
Zahlungs- und Lieferbedingungen
Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot oder im Bestellformular angeführten Preise. Alle angegebenen Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen vorbehalten. Die von der Firma FolienHalle gestellten Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Firma FolienHalle darüber hinaus berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 2% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Bei Vorauszahlung ist die Firma FolienHalle erst mit Eingang der Zahlung zur Tätigkeit verpflichtet. Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von FolienHalle. Ein zugesagter Liefertermin gilt als angehalten, wenn die Lieferbereitschaft von uns in der vereinbarten Frist dem Käufer angezeigt wird. Es können an uns keine Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche gestellt werden, wenn der von uns zugesagte Liefertermin aufgrund eines Lieferverzuges oder eines Versäumnis unserer Zulieferer zurückzuführen ist oder von uns nicht zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Bei vorliegen höherer Gewalt, Maßnahmen von Behörden, fehlenden Unterlagen oder Spezifikation oder Auftreten sonstiger Umstände, die wir nicht beeinflussen können, wird der von uns zugesagte Liefertermin automatisch um die Dauer der vorliegenden Umstände hinausgeschoben. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber der Firma FolienHalle und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.
Bestellungen
Bestellungen sind verbindlich. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung persönlich, per Fax oder mündlich per Telefon, schriftlich per Post über das Internet oder andere Onlinedienste zu den Bedingungen dieser AGB von der Firma FolienHalle angenommen. Für Bestellungen, die per E-Mail an uns gesendet werden, übernehmen wir keine Garantie und Haftung für die Übermittlung, bzw. für die Richtigkeit der mitgelieferten Daten. Mündliche Nebenabreden oder vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis zu entrichten. Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die von der Firma FolienHalle nicht zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt eine Abstandsgebühr in der Höhe des von der Firma FolienHalle nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart.
Transport und Gefahrtragung
Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht. Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von Euro 35,- pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Ware anderweitig zu verwerten; in diesem Fall gilt eine Konventionalstrafe von 20% des Rechnungsbetrages.
Gewährleistung und Haftung
Die Ware, Leistungen wie (Beschriftungen, Scheibenfolien, Werbegrafik, Gestaltungs), ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware (Leistungen) als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängel, ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Käufer (Auftraggeber) nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist dem Verkäufer (Auftragnehmer) vorher Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Ist der Mangel behebbar, erfolgt die Gewährleistung durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist. Die Behebung kann nach unserer Wahl, jedenfalls auch durch Austausch der mangelhaften Sache in angemessener Frist, erfolgen. Der Anspruch auf Preisminderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Sollte der 2 Nachbesserungsversuch scheitern oder unmöglich sein, so ist der Auftraggeber zur Minderung berechtigt. Gewährleistungsfrist auf Waren oder von uns durchgeführten Arbeiten an Fahrzeugen beträgt 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Abnahme.
Schadenersatz
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Produkthaftung
Sollte auf einem Fahrzeug, oder auf einem anderen Objekt bei der Beschriftung / Folierung unabdingbar mit einem Cutter geschnitten werden, da es aus technischen Gründen nicht anders möglich ist, übernehmen wir keine Haftung, wenn dadurch der Klarlack, oder jeglicher anderer Untergrund beschädigt wird. Außer bei Fahrzeugen, bei denen sich durch fahrlässiges und zu tiefes Schneiden Korrosion bildet. Des weiteren übernehmen wir keine Haftung, wenn der Kunde darauf besteht, dass auch das Dach foliert / beschriftet werden soll und es beim Aufbringen der Folie / Beschriftung sowie bei deren Entfernung derselben (aus Materialgründen des Fahrzeuges) zu Beulen oder Dellenbildungkommen kann. Sollte es bei der Entschriftung / Entfolierung eines Fahrzeuges zu Lackablösungen kommen, was bei Original lacken normalerweise nicht vorkommt, jedoch bei etwaigen Nachlackierungen jeglicher Art, übernehmen wir keine Haftung! Das Abstellen Ihres Fahrzeuges vor dem Gebäude der Firma FolienHalle erfolgt auf eigenes Risiko! Die Firma FolienHalle kann keine Haftung für Diebstahl sowie der Beschädigung durch dritte Personen übernehmen. Benutzung der Parkfläche auf eigene Gefahr! Das KFZ vom Auftraggeber muss verkehrssicher sein und mit einer Haftplicht- oder Vollkaskoversicherung mit maximal 500 EUR Selbstbeteiligung abgedeckt sein. Eine Haftung von der Firma FolienHalle über eine Selbstbeteiligung von 500 EUR hinaus ist ausgeschlossen.
Rücktrittsrecht lt. Fernabsatzgesetz
Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Für Verbraucherkunden aus Deutschland gewähren wir ein gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung vereinbarungsgemäß, bereits innerhalb der Rücktrittsfrist, begonnen wird.”
Verknüpfung von unserer Homepage
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Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Firma FolienHalle im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten (Kundendaten) speichert und ausschließlich zur Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber weiterverwendet. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.